Verbot von Altersdiskriminierung im Grundgesetz

Zusammenfassung

Der Antrag ergänzt Art. 7 B‑VG um den Hinweis, dass niemand wegen seines Alters benachteiligt werden darf.
2/3 Mehrheit XXVII 10.04.2024
Gesetz
Verfassung
Menschenrechte

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 Satz 2 wird um die Formulierung „seines Alters oder“ ergänzt.
  • Damit wird ein ausdrückliches Verbot von Diskriminierung wegen des Alters in das Grundgesetz aufgenommen.

Eingebracht von

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