Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht die steuerfreien Höchstbeträge für Mahlzeitengutscheine auf 8 Euro bzw. 2 Euro pro Tag und legt fest, dass diese Regelung ab dem Veranlagungsjahr 2021 gilt.einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Erhöhung der steuerfreien Höchstbeträge für Mahlzeitengutscheine auf 8 Euro bzw. 2 Euro pro Tag.
- Einführung einer Übergangsregelung, die die neuen Beträge ab dem Veranlagungsjahr 2021 und für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2020 anwendbar macht.
Eingebracht von
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