Erhöhung der steuerfreien Mahlzeitengutscheine

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erhöht die steuerfreien Höchstbeträge für Mahlzeitengutscheine auf 8 Euro bzw. 2 Euro pro Tag und legt fest, dass diese Regelung ab dem Veranlagungsjahr 2021 gilt.
einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Erhöhung der steuerfreien Höchstbeträge für Mahlzeitengutscheine auf 8 Euro bzw. 2 Euro pro Tag.
  • Einführung einer Übergangsregelung, die die neuen Beträge ab dem Veranlagungsjahr 2021 und für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2020 anwendbar macht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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