Zusammenfassung
Der Antrag verkürzt die Frist für die Vertrauenswürdigkeitsprüfung von Sicherheitsbediensteten von sechs auf drei Jahre und verlangt eine Prüfung vor jeder Beförderung in eine Leitungsfunktion.einfache Mehrheit XXVII 18.01.2023
Gesetz
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Vertrauenswürdigkeitsprüfung wird von alle sechs auf alle drei Jahre verkürzt.
- Bei konkreten Anhaltspunkten für Vertrauensverlust muss die Prüfung sofort wiederholt werden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.