Einführung eines unbefristeten Spitzensteuersatzes von 55 % für sehr hohe Einkommen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf führt einen einheitlichen Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über einer Million Euro ein und macht diese Regelung ab dem Veranlagungsjahr 2021 dauerhaft gültig.
einfache Mehrheit XXVII 22.02.2021
Gesetz
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Der Spitzensteuersatz für Einkommen über einer Million Euro wird auf 55 % festgelegt.
  • Die neue Regelung tritt erstmals bei der Einkommensteuerveranlagung für das Kalenderjahr 2021 in Kraft.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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