Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt einen einheitlichen Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über einer Million Euro ein und macht diese Regelung ab dem Veranlagungsjahr 2021 dauerhaft gültig.einfache Mehrheit XXVII 22.02.2021
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Spitzensteuersatz für Einkommen über einer Million Euro wird auf 55 % festgelegt.
- Die neue Regelung tritt erstmals bei der Einkommensteuerveranlagung für das Kalenderjahr 2021 in Kraft.
Eingebracht von
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