Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen mit Herkunftsländern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung neue Rückübernahmeabkommen mit den wichtigsten Herkunftsländern (Syrien, Irak, Afghanistan, Bangladesch, Somalia, Ägypten) abschließt und sich in der EU für weitere Abkommen einsetzt, um die steigende Zahl von Asylanträgen zu bewältigen.
einfache Mehrheit XXVII 19.06.2024
Entschließung
Flüchtling
Völkerrecht
ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Derzeit gibt es nur 26 bilaterale Rückübernahmeabkommen mit EU‑Staaten und 9 mit Nicht‑EU‑Staaten, wobei die wichtigsten Herkunftsländer nicht abgedeckt sind.
  • Im Jahr 2021 wurden rund 40 000 Asylanträge gestellt – mehr als das Doppelte des Vorjahres – und die Abschiebungen bleiben sehr gering.

Eingebracht von

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