Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen mit Herkunftsländern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, neue bilaterale Rückübernahmeabkommen mit den wichtigsten Herkunftsländern von irregulären Migranten – insbesondere Syrien, Irak, Afghanistan, Bangladesch, Somalia und Ägypten – abzuschließen und sich in allen EU‑Gremien für weitere EU‑weite Abkommen einzusetzen.
einfache Mehrheit XXVII 23.03.2023
Entschließung
Flüchtling
Völkerrecht
Europäische Union
ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Österreich verzeichnet 2021 rund 40 000 Asylanträge, mehr als das Doppelte des Vorjahres, weil es kaum Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsländern der Migranten gibt.
  • Derzeit existieren 26 bilaterale Rückübernahmeabkommen mit EU‑Staaten und 9 mit Nicht‑EU‑Staaten, wobei wichtige Herkunftsländer wie Syrien, Irak oder Afghanistan nicht abgedeckt sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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