Aussetzung der Mietsteigerung & Ausweitung des MRG‑Anwendungsbereichs für energetisch schwache Wohnungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die geplante Erhöhung der Richtwertmieten um sechs Prozent für zwei Jahre auszusetzen und das Mietrechtsgesetz auf alle Wohnungen mit schlechter Energieeffizienz auszuweiten, sodass nach Sanierung eine 35‑jährige Vermietbarkeit möglich ist.
einfache Mehrheit XXVII 23.02.2022
Entschließung
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Aussetzung der geplanten Erhöhung der Richtwertmieten um sechs Prozent für zwei Jahre, beginnend im April 2022.
  • Ausweitung des Vollanwendungsbereiches des MRG auf alle Wohnungen mit unterdurchschnittlicher thermisch‑energetischer Bausubstanz.

Eingebracht von

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