Mietrechts‑Inflationslinderungsgesetz 2022

Zusammenfassung

Das Gesetz verschiebt die Inflations‑Valorisierung von Kategoriemieten auf 2023 und verlängert die Gültigkeit der aktuellen Miet‑Richtwerte bis März 2023, um Mieter vor steigenden Kosten zu schützen.
einfache Mehrheit XXVII 23.02.2022
Gesetz
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 6a wird in § 16 des Mietrechtsgesetzes eingefügt, der die Index‑Valorisierung von Kategoriemieten erst ab dem 1. April 2023 zulässt.
  • Die Richtwerte für die einzelnen Bundesländer gelten bis zum 31. März 2023 (statt 31. März 2022) und werden danach alle zwei Jahre angepasst.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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