Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das Gebührengesetz 1957, indem er die Mietvertragsgebühr für gewerbliche Immobilien abschafft und damit Verträge über Wohn‑ oder Geschäftsräume gebührenfrei macht.einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
Steuerwesen
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Der Antrag definiert künftig, dass Verträge über die Miete von Wohn‑ oder Geschäftsräumen gebührenfrei sind.
- Die bisherige Mietvertragsgebühr wurde bereits für Wohnräume ab 11. November 2017 abgeschafft, bleibt jedoch für Gewerbeflächen bestehen – die Änderung beseitigt diese Ungleichbehandlung.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.