Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt § 34 Abs. 4 hinzu, wodurch Anlage 2 des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes 2022 in Kraft tritt. Anlage 2 listet Wirtschaftszweige, die wegen Carbon‑Leakage‑Risiken eine Entlastung von 65 % bis 95 % erhalten, und ergänzt die fehlende ÖNACE‑Klasse C 24.52 (Stahlgießereien).einfache Mehrheit XXVII 28.06.2022
Gesetz
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (§ 34 Abs. 4) wird eingefügt, der festlegt, dass die neue Anlage 2 mit dem Tag der Kundmachung in Kraft tritt.
- Anlage 2 listet alle Wirtschaftszweige, die wegen Carbon‑Leakage‑Risiken nach § 26 NEHG 2022 eine Entlastung erhalten.
Eingebracht von
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