Öffnung der Schulleitung für Sonderpädagog_innen an allgemeinen Pflichtschulen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Sonderpädagog_innen künftig Schulleitungspositionen an allgemeinen Pflichtschulen übernehmen dürfen, indem das aktuelle Gesetz (LDG 1984 § 26 Abs 6) geändert wird.
einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Entschließung
Primarstufe

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Regelung im LDG 1984 (§ 26 Abs 6) beschränkt die Schulleitung auf Lehrkräfte, die ihre Ausbildung an der jeweiligen Schule abgeschlossen haben.
  • Sonderpädagog_innen dürfen derzeit keine Schulleitung an allgemeinen Pflichtschulen übernehmen, obwohl sie dort häufig arbeiten.

Eingebracht von

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