Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Sonderpädagog_innen künftig Schulleitungspositionen an allgemeinen Pflichtschulen übernehmen dürfen, indem das aktuelle Gesetz (LDG 1984 § 26 Abs 6) geändert wird.einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Entschließung
Primarstufe
Schwerpunkte
- Die aktuelle Regelung im LDG 1984 (§ 26 Abs 6) beschränkt die Schulleitung auf Lehrkräfte, die ihre Ausbildung an der jeweiligen Schule abgeschlossen haben.
- Sonderpädagog_innen dürfen derzeit keine Schulleitung an allgemeinen Pflichtschulen übernehmen, obwohl sie dort häufig arbeiten.
Eingebracht von
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