Faire Berechnung von COVID‑Hilfen für Unternehmen mit Investitionen 2019

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Unternehmen, die 2019 wegen Umbau‑ oder Investitionen keinen Umsatz hatten, bei den COVID‑Hilfen nicht benachteiligt werden. Statt der rein auf Umsätzen basierenden Berechnung soll ein modifizierter Businessplan als Grundlage dienen, um faire Förderungen zu gewährleisten.
einfache Mehrheit XXVII 24.02.2022
Entschließung
Gesundheit
Wirtschaft
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der aktuelle Berechnungsmodus nutzt das Jahr 2019 als Referenz, wodurch Unternehmen mit Umbau‑ oder Investitionsphasen benachteiligt werden.
  • Fehlende Umsätze im Referenzjahr führen zu stark verzerrten Umsatzersatzbeträgen, weil die Berechnung nur auf den wenigen Öffnungstagen 2020 basiert.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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