Erweiterung des Beistands für spezialisierte Pflegekräfte in den Sozialversicherungsgesetzen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf passt vier Sozialversicherungsgesetze an, um diplomierten Gesundheits‑ und Krankenpfleger*innen mit der Spezialisierung Kinder‑ und Jugendlichenpflege den Anspruch auf ärztlichen Beistand, Hebammenbeistand und Fach‑Beistand zu geben.
einfache Mehrheit XXVII 24.02.2022
Gesetz
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Antrag erweitert den ärztlichen Beistand, Hebammenbeistand und Fach‑Beistand um Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits‑ und Krankenpflege im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz.
  • Im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz wird diese Fachgruppe als Pflichtleistung definiert, sodass sie Anspruch auf die genannten Beistände hat.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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