Redaktionelle Anpassung des COVID‑19‑Impfpflichtgesetzes

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert im COVID‑19‑Impfpflichtgesetz die Zeichensetzung in § 11 Abs. 3, Ziffer 1‑6: Strichpunkte werden durch Kommas ersetzt, um die Lesbarkeit zu verbessern.
einfache Mehrheit XXVII 24.02.2022
Gesetz
Gesundheit

Schwerpunkte

  • In § 11 Abs. 3, Ziffer 1‑6 wird der Strichpunkt durch einen Beistrich ersetzt.
  • Die Änderung dient ausschließlich einer redaktionellen Klarstellung und hat keinen inhaltlichen Einfluss auf das Gesetz.

Eingebracht von

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