Entfernung des Wortes „oder“ aus § 15 Abs. 4 Z 4 des Fremdenpolizeigesetzes

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf streicht das Wort „oder“ am Ende von § 15 Abs. 4 Z 4 im Fremdenpolizeigesetz 2005, um einen formalen Fehler zu beheben.
einfache Mehrheit XXVII 24.02.2022
Gesetz
öffentliche Sicherheit
ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Das Wort „oder“ am Ende von § 15 Abs. 4 Z 4 wird gestrichen.
  • Die Änderung korrigiert ein formales Versehen im Gesetzestext.

Eingebracht von

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