Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Anpassung des ASVG, damit Pflegekräfte im gehobenen Dienst die im GuKG vorgesehene Weiterverordnung von Medizinprodukten praktisch nutzen können. Damit sollen Patient*innen Wege erspart und die Versorgung beschleunigt werden.einfache Mehrheit XXVII 08.03.2022
Entschließung
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
soziale Sicherheit
Betreuung von Pflegebedürftigen
Schwerpunkte
- Im GuKG dürfen Pflegekräfte im gehobenen Dienst bereits von Ärzt*innen verschriebene Medizinprodukte weiterverordnen, um Patient*innen Wege zu ersparen.
- Im ASVG ist die Weiterverordnung nur möglich, wenn Pflegekräfte ein gültiges Vertragsverhältnis mit einem Krankenversicherungsträger haben – was in der Praxis häufig nicht zutrifft.
Eingebracht von
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