Anpassung des ASVG zur Weiterverordnung von Heilmitteln

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Anpassung des ASVG, damit Pflegekräfte im gehobenen Dienst die im GuKG vorgesehene Weiterverordnung von Medizinprodukten praktisch nutzen können. Damit sollen Patient*innen Wege erspart und die Versorgung beschleunigt werden.
einfache Mehrheit XXVII 08.03.2022
Entschließung
Gesundheit
Care-Ökonomie
Krankenpflege
soziale Sicherheit
Betreuung von Pflegebedürftigen

Schwerpunkte

  • Im GuKG dürfen Pflegekräfte im gehobenen Dienst bereits von Ärzt*innen verschriebene Medizinprodukte weiterverordnen, um Patient*innen Wege zu ersparen.
  • Im ASVG ist die Weiterverordnung nur möglich, wenn Pflegekräfte ein gültiges Vertragsverhältnis mit einem Krankenversicherungsträger haben – was in der Praxis häufig nicht zutrifft.

Eingebracht von

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