Frühere Vorlage des Sicherheitsberichts und Einführung eines eigenständigen Strafjustizberichts

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Sicherheitspolizeigesetz: Der jährliche Bericht über die innere Sicherheit muss bis Mai vorgelegt werden, der Bericht wird um weitere kriminalstatistische Daten erweitert und ein eigenständiger Strafjustizbericht wird eingeführt.
einfache Mehrheit XXVII 05.06.2024
Gesetz
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung muss dem National‑ und Bundesrat jedes Jahr bis zum Mai einen Bericht über die innere Sicherheit vorlegen.
  • Der Sicherheitsbericht wird um Kriminalstatistik, Angaben zu kriminalpolitisch wichtigen Entwicklungen, Ergebnisse von DNA‑Untersuchungen (§ 67), statistische Daten zu Verfahren nach §§ 88‑90 und Informationen zu disziplinarischen bzw. strafrechtlichen Vorwürfen gegen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erweitert.

Eingebracht von

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