Erhöhung und Indexierung des Freibetrags für die Zukunftssicherung im Einkommensteuergesetz

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erhöht den steuerfreien Höchstbetrag für Arbeitgeberzuwendungen zur Zukunftssicherung von 300 Euro auf 1 200 Euro und passt diesen Betrag ab dem 1. Jänner 2023 jährlich an die Inflation an.
einfache Mehrheit XXVII 05.05.2022
Gesetz
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Der jährliche Freibetrag für Arbeitgeberzuwendungen zur Zukunftssicherung wird von 300 Euro auf 1 200 Euro erhöht.
  • Der neue Freibetrag wird ab dem 1. Jänner 2023 jährlich an die Inflation angepasst, wobei der Anpassungsfaktor des § 108f ASVG verwendet wird.

Eingebracht von

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