Verfassungsänderung zum Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität

Zusammenfassung

Der Antrag ergänzt Art. 7 B‑VG um ein Verbot von Diskriminierung wegen sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, -ausdruck und -merkmale, um Gleichbehandlung verfassungsrechtlich zu sichern.
2/3 Mehrheit XXVII 23.03.2022
Gesetz
Verfassung
Menschenrechte

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 wird um die Formulierung „seiner sexuellen Orientierung, seiner Geschlechtsidentität, seines Geschlechtsausdrucks oder seiner Geschlechtsmerkmale“ erweitert.
  • Damit wird das Diskriminierungsverbot in der Verfassung auf LGBTIQ‑Personen ausgeweitet.

Eingebracht von

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