Verfassungsänderung zum Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt Art. 7 B‑VG um ein Verbot von Diskriminierung wegen sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, -ausdruck und -merkmale, um Gleichbehandlung verfassungsrechtlich zu sichern.2/3 Mehrheit XXVII 23.03.2022
Gesetz
Verfassung
Menschenrechte
Schwerpunkte
- Der Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 wird um die Formulierung „seiner sexuellen Orientierung, seiner Geschlechtsidentität, seines Geschlechtsausdrucks oder seiner Geschlechtsmerkmale“ erweitert.
- Damit wird das Diskriminierungsverbot in der Verfassung auf LGBTIQ‑Personen ausgeweitet.
Eingebracht von
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