Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag von Dr. Johannes Margreiter fordert ein eigenständiges Maßnahmenvollzugsgesetz, um den Vollzug vorbeugender Maßnahmen vom Strafvollzug zu trennen und den therapeutischen Charakter zu betonen. Er verweist auf die steigende Zahl von Personen im Maßnahmenvollzug und kritisiert die aktuelle Praxis der unbegrenzten Unterbringung.einfache Mehrheit XXVII 23.03.2022
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert ein eigenständiges Maßnahmenvollzugsgesetz, um den Vollzug vorbeugender Maßnahmen klar vom Strafvollzug zu trennen.
- Derzeit ist der Vollzug von vorbeugenden Maßnahmen im Strafvollzugsgesetz geregelt, was laut Antrag nicht dem therapeutischen Zweck entspricht.
Eingebracht von
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