Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf führt für Polizist*innen eine Kennzeichnungspflicht ein: Sie müssen im Dienst ein Namensschild tragen, das in geschlossenen Einheiten durch eine andere sichtbare Kennzeichnung ersetzt wird. Die Regelung gilt ab 1. Jänner 2021.
einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes müssen im Dienst sichtbar ein Namensschild an ihrer Uniform tragen.
  • Bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten wird das Namensschild durch eine andere sichtbare Kennzeichnung (z. B. Nummer) ersetzt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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