Korrektur des Kinderbetreuungsgeldgesetzes – Erweiterung von § 6 Abs. 2 und neue Inkrafttretensbestimmung

Zusammenfassung

Der Antrag korrigiert das Kinderbetreuungsgeldgesetz: In § 6 Abs. 2 wird die Formulierung erweitert, und ein neuer Absatz 29 in § 50 legt das Inkrafttreten der geänderten Regelung nach der Kundmachung fest.
einfache Mehrheit XXVII 24.03.2022
Gesetz
Familie

Schwerpunkte

  • Die Formulierung in § 6 Abs. 2 wird von „ein Anspruch gemäß Abs. 1“ zu „ein Anspruch gemäß Abs. 1 oder 1a“ geändert, um künftig auch einen möglichen Anspruch nach Absatz 1a zu ermöglichen.
  • Ein neuer Absatz 29 wird in § 50 eingefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung von § 6 Abs. 2 mit dem Tag nach der Kundmachung des jeweiligen Bundesgesetzes in Kraft tritt.

Eingebracht von

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