Reduzierung des Pensionsabschlags für Schwerarbeiter bei vorzeitiger Invaliditäts‑ und Erwerbsunfähigkeitspension
Zusammenfassung
Das Gesetz reduziert den Pensionsabschlag auf 9 % für Personen, die vor dem 60. Lebensjahr eine Invaliditäts‑, Berufs‑ oder Erwerbsunfähigkeitspension beantragen und mindestens 120 Monate Schwerarbeit in den letzten 240 Monaten geleistet haben. Die Regelung gilt ab dem 1. Oktober 2022 und wird rückwirkend auf noch nicht abgeschlossene Verfahren angewendet.einfache Mehrheit XXVII 29.11.2022
Gesetz
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 1a im § 6 reduziert den Pensionsabschlag auf 9 % für Personen, die vor dem 60. Lebensjahr eine Invaliditäts‑, Berufs‑ oder Erwerbsunfähigkeitspension beantragen und mindestens 120 Monate Schwerarbeit in den letzten 240 Monaten nachweisen.
- Der neue Absatz 1a tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und gilt rückwirkend für alle noch nicht abgeschlossenen Verfahren, die vor diesem Datum eingereicht wurden.
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