Zusammenfassung
Das Gesetz legt für ein Jahr feste Miet‑Kategoriebeträge und Obergrenzen für den Hauptmietzins fest, um Mieter*innen vor hohen Preissteigerungen zu schützen, und definiert Richtwerte für jedes Bundesland.einfache Mehrheit XXVII 05.04.2022
Gesetz
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Für den Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 31. März 2023 werden feste Kategoriebeträge pro Quadratmeter Nutzfläche festgelegt (A 3,60 €, B 2,70 €, C 1,80 €, D 0,90 €).
- Der Hauptmietzins für Wohnungen der Ausstattungskategorie D darf 0,90 € pro Quadratmeter nicht überschreiten; bei brauchbarem Zustand bis zu 1,80 €.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.