Mietpreis‑Entlastungsgesetz 2022/23

Zusammenfassung

Das Gesetz legt für ein Jahr feste Miet‑Kategoriebeträge und Obergrenzen für den Hauptmietzins fest, um Mieter*innen vor hohen Preissteigerungen zu schützen, und definiert Richtwerte für jedes Bundesland.
einfache Mehrheit XXVII 05.04.2022
Gesetz
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Für den Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 31. März 2023 werden feste Kategoriebeträge pro Quadratmeter Nutzfläche festgelegt (A 3,60 €, B 2,70 €, C 1,80 €, D 0,90 €).
  • Der Hauptmietzins für Wohnungen der Ausstattungskategorie D darf 0,90 € pro Quadratmeter nicht überschreiten; bei brauchbarem Zustand bis zu 1,80 €.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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