Einheitliche Definition von begünstigt Behinderten für vergünstigte ÖPNV‑Tickets

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine bundesweit einheitliche Definition von „begünstigt Behinderten“ ab einem Behinderungsgrad von 50 %, damit Menschen mit Behinderung Anspruch auf ermäßigte Fahrkarten im öffentlichen Verkehr erhalten. Ziel ist, die derzeit uneinheitliche Handhabung von Vergünstigungen zu beenden und den Zugang zur Mobilität zu erleichtern.
einfache Mehrheit XXVII 27.06.2024
Entschließung
Verkehr
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % (inkl. Unionsbürger, Flüchtlinge und gleichgestellte Drittstaatsangehörige) gelten als begünstigt Behinderten.
  • Die neue Definition soll für alle ermäßigten Dienstleistungen im öffentlichen Verkehr gelten, etwa für das Klimaticket Spezial und andere vergünstigte Fahrkarten.

Eingebracht von

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