Strafbarkeit des ungefragten Versendens von „Dickpics“

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein neues Gesetz, das das ungefragte Versenden von pornografischen Genitalbildern („Dickpics“) strafbar macht, weil es vor allem Frauen und Mädchen psychisch belastet.
einfache Mehrheit XXVII 18.06.2024
Entschließung
Strafrecht
Telekommunikation

Schwerpunkte

  • Der Antrag schlägt vor, den § 218 StGB zu ergänzen, sodass das ungefragte Versenden von Genitalbildern als Straftat gilt.
  • Derzeit kann nur bei wiederholtem Versenden (Stalking) nach § 107a StGB strafrechtlich geahndet werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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