Klagsrecht für die Gleichbehandlungsanwaltschaft

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung Gesetzesentwürfe vorlegt, um der Gleichbehandlungsanwaltschaft ein gerichtliches Klagsrecht und ein ausreichendes Budget zu ermöglichen, damit sie Diskriminierungsopfer in Gerichtsverfahren unterstützen kann.
einfache Mehrheit XXVII 12.10.2023
Entschließung
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Ein gerichtliches Klagsrecht für die Gleichbehandlungsanwaltschaft soll eingeführt werden, damit sie Diskriminierungsopfer in Gerichtsverfahren unterstützen kann.
  • Derzeit kann die GAW nur vor der Gleichbehandlungskommission tätig sein; ein Klagsrecht würde ihre Expertise direkt in Gerichtsverfahren nutzbar machen.

Eingebracht von

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