Einfügung eines Rechts auf Wohnung in das Staatsgrundgesetz

Zusammenfassung

Der Initiativantrag fügt dem Staatsgrundgesetz einen neuen Artikel 9a hinzu, der ein Grundrecht auf Wohnung festschreibt und den Staat verpflichtet, durch Mieterschutz und sozialen Wohnbau für ausreichende, bezahlbare Wohnungen zu sorgen.
2/3 Mehrheit XXVII 10.10.2023
Gesetz
Verfassung
Wohnungspolitik
Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Der neue Artikel 9a wird nach dem bestehenden Artikel 9 eingefügt und ergänzt das Grundrecht auf Leben um ein Grundrecht auf Wohnung.
  • Artikel 9a (1) erklärt, dass jeder Mensch ein Recht auf Wohnung hat.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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