Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem Wirtschaftskammergesetz einen neuen § 2a hinzu, der Mitgliedern der Wirtschaftskammer Wien das Recht gibt, sich von ihrer Pflichtmitgliedschaft abzumelden (Opt‑out). Der Antrag sieht einen Pilotversuch in Wien vor.einfache Mehrheit XXVII 23.01.2020
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Ein neuer § 2a wird eingefügt, der allen Mitgliedern der Wirtschaftskammer Wien ein Opt‑out‑Recht einräumt.
- Der Opt‑out‑Anspruch bezieht sich auf die bereits bestehende Regelung in § 2, die die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Wien definiert.
Eingebracht von
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