Ausschluss russischer Unternehmen von allen öffentlichen Aufträgen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass das Bundesvergabegesetz geändert wird, um russische Unternehmen bei allen öffentlichen Aufträgen in Österreich auszuschließen. Aktuell gelten die EU‑Sanktionen nur für Aufträge über bestimmten Schwellenwerten und enthalten zahlreiche Ausnahmen.
einfache Mehrheit XXVII 27.04.2022
Entschließung
Wirtschaft
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Internationale Beziehungen

Schwerpunkte

  • Die aktuelle EU‑Sanktion schließt russische Unternehmen nur bei Aufträgen über bestimmten Schwellenwerten aus.
  • Nach § 12 Abs. 1 BVergG gelten die Schwellenwerte von 5,382 Mio. € für Bauaufträge und 215 000 € für Dienst‑/Lieferaufträge.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.