Entfernung von Geschäftsraummieten aus dem Mietrechtsgesetz und Einführung einer 30‑Jahres‑Umstellung
Zusammenfassung
Der Antrag entfernt Geschäftsraummieten aus dem Mietrechtsgesetz, fügt ein Wort („oder“) nach „Wohnungen“ ein und schafft § 1a, der unbefristete Geschäftsraummietverträge auf befristete Verträge mit einer maximalen Restlaufzeit von 30 Jahren umstellt.einfache Mehrheit XXVII 24.01.2023
Gesetz
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Der Beistrich nach dem Wort „Wohnungen“ wird entfernt, um die Formulierung zu vereinfachen.
- Nach dem Wort „Wohnungen“ wird das Wort „oder“ eingefügt, um die Möglichkeit von Geschäftsraummieten explizit zu trennen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.