Entfernung von Geschäftsraummieten aus dem Mietrechtsgesetz und Einführung einer 30‑Jahres‑Umstellung

Zusammenfassung

Der Antrag entfernt Geschäftsraummieten aus dem Mietrechtsgesetz, fügt ein Wort („oder“) nach „Wohnungen“ ein und schafft § 1a, der unbefristete Geschäftsraummietverträge auf befristete Verträge mit einer maximalen Restlaufzeit von 30 Jahren umstellt.
einfache Mehrheit XXVII 24.01.2023
Gesetz
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der Beistrich nach dem Wort „Wohnungen“ wird entfernt, um die Formulierung zu vereinfachen.
  • Nach dem Wort „Wohnungen“ wird das Wort „oder“ eingefügt, um die Möglichkeit von Geschäftsraummieten explizit zu trennen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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