Mindestheiratsalter auf 18 Jahre festlegen – Kinderehen verhindern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, das Mindestheiratsalter in Österreich auf 18 Jahre zu erhöhen, indem § 1 Abs. 2 des Ehegesetzes gestrichen wird, um Kinderehen zu verhindern.
einfache Mehrheit XXVII 27.04.2022
Entschließung
junger Mensch
Personenstand

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert die Streichung von § 1 Abs. 2 EheG, damit das Mindestheiratsalter ohne Ausnahme 18 Jahre beträgt.
  • Derzeit erlaubt § 1 Abs. 1 EheG die Eheschließung nur für volljährige und entscheidungsfähige Personen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.