Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Mindestheiratsalter in Österreich auf 18 Jahre zu erhöhen, indem § 1 Abs. 2 des Ehegesetzes gestrichen wird, um Kinderehen zu verhindern.einfache Mehrheit XXVII 27.04.2022
Entschließung
junger Mensch
Personenstand
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert die Streichung von § 1 Abs. 2 EheG, damit das Mindestheiratsalter ohne Ausnahme 18 Jahre beträgt.
- Derzeit erlaubt § 1 Abs. 1 EheG die Eheschließung nur für volljährige und entscheidungsfähige Personen.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.