Gleichstellung ukrainischer Führerscheine mit EWR‑Führerscheinen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass ukrainische Führerscheine während der Gültigkeit ihrer blauen Karte wie EWR‑Führerscheine behandelt werden. Aktuell dürfen sie nur sechs Monate genutzt werden, danach ist eine teure und langwierige Umschreibung nötig.
einfache Mehrheit XXVII 20.06.2022
Entschließung
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Derzeit gelten ukrainische Führerscheine nur sechs Monate nach Wohnsitzbegründung in Österreich.
  • Nach Ablauf dieser Frist muss der Führerschein umgeschrieben werden, was eine ärztliche Begutachtung und eine kostenpflichtige praktische Fahrprüfung erfordert.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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