Forderung nach eigenem Maßnahmenvollzugsgesetz für menschenrechtskonforme Unterbringung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt ein eigenständiges, menschenrechtskonformes Maßnahmenvollzugsgesetz, um den Vollzug vorbeugender Maßnahmen aus dem Strafvollzug herauszulösen.
einfache Mehrheit XXVII 04.05.2022
Entschließung
Strafrecht
Menschenrechte

Schwerpunkte

  • Der aktuelle rechtliche Rahmen für den Maßnahmenvollzug ist im Strafvollzugsgesetz, Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung verankert.
  • Vorbeugende Maßnahmen basieren auf § 21 ff StGB und sollen primär therapeutisch, nicht strafend wirken.

Eingebracht von

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