Erhöhung der Strafen für schwere Tierquälerei

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine neue Strafnorm (§ 222a StGB) für schwere Tierquälerei, die eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten und maximal drei Jahre vorsieht, um die derzeitige Strafe von zwei Jahren zu erhöhen.
einfache Mehrheit XXVII 27.04.2022
Entschließung
Strafrecht
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Derzeit ist Tierfolter mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe nach § 222 StGB bestraft, was im Vergleich zu ähnlichen Körperverletzungsdelikten als zu gering gilt.
  • Der Antrag schlägt die Einführung einer neuen Deliktsqualifikation (§ 222a StGB) vor, die schwere Tierfolter mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten und einer Höchststrafe von drei Jahren ahndet.

Eingebracht von

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