Erhöhung der steuerlichen Prämienförderung für private und betriebliche Altersvorsorge

Zusammenfassung

Der Antrag erhöht den steuerlichen Förderprozentsatz für private und betriebliche Altersvorsorge von 2,75 % auf 5,5 % in den §§ 108a Abs. 1 und 108g Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988.
einfache Mehrheit XXVII 05.05.2022
Gesetz
Steuerwesen
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „2,75 %“ in § 108a Abs. 1 wird auf „5,5 %“ erhöht – das verdoppelt die steuerliche Förderung für private und betriebliche Altersvorsorge.
  • Der Ausdruck „2,75 %“ in § 108g Abs. 1 wird ebenfalls auf „5,5 %“ geändert – die gleiche Erhöhung gilt für die betriebliche Vorsorge.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.