Zusammenfassung
Der Antrag erhöht den steuerlichen Förderprozentsatz für private und betriebliche Altersvorsorge von 2,75 % auf 5,5 % in den §§ 108a Abs. 1 und 108g Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988.einfache Mehrheit XXVII 05.05.2022
Gesetz
Steuerwesen
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Der Ausdruck „2,75 %“ in § 108a Abs. 1 wird auf „5,5 %“ erhöht – das verdoppelt die steuerliche Förderung für private und betriebliche Altersvorsorge.
- Der Ausdruck „2,75 %“ in § 108g Abs. 1 wird ebenfalls auf „5,5 %“ geändert – die gleiche Erhöhung gilt für die betriebliche Vorsorge.
Eingebracht von
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