Nachkauf von Pensions‑Ausbildungszeiten für Menschen mit Behinderungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister auf, gemeinsam mit der Pensionsversicherungsanstalt die Regeln zum Nachkauf von Ausbildungszeiten für Menschen mit Behinderungen zu prüfen und zu überarbeiten, weil aktuelle Anrechnungsprobleme das Erreichen der Mindestversicherungszeit erschweren.
einfache Mehrheit XXVII 12.05.2022
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Altersversorgungssystem

Schwerpunkte

  • Die reguläre Eigenpension erfordert mindestens 15 Versicherungsjahre, die Korridorpension mindestens 40 Jahre.
  • Durch den Nachkauf von Ausbildungsjahren können fehlende Versicherungszeiten ausgeglichen werden; pro Jahr erhöht sich die Pension um etwa 8,70 €.

Eingebracht von

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