Verlängerung der COVID‑19‑Sonderregelungen im Fremdenrecht bis Ende 2022
abgestimmt am 14.06.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert befristete COVID‑19‑Sonderregelungen in vier Rechtsgrundlagen – Staatsbürgerschafts‑, Niederlassungs‑ und Aufenthalts‑, BFA‑Verfahrens‑ und Asylgesetz – von 30. Juni 2022 auf den 31. Dezember 2022, wobei ein einzelner Verweis im NAG bis zum 31. März 2023 angepasst wird.
einfache MehrheitXXVII14.06.2022
Gesetz
Staatsangehöriger
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Im Staatsbürgerschaftsgesetz wird die Frist, die das mündliche Ablegen des Gelöbnisses bei der Staatsbürgerschaftsverleihung betrifft, von 30. Juni 2022 auf den 31. Dezember 2022 verlängert.
Im Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz wird in § 82 Abs. 31 die Frist von 30. Juni 2022 auf den 31. Dezember 2022 verlängert; gleichzeitig wird das Zitat im Absatz 34 von 30. September 2022 auf den 31. März 2023 geändert.
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