Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt ein Informationsfreiheitsgesetz ein, das jedem Bürger ein Recht auf Zugang zu Informationen von Bundes‑, Landes‑ und Kommunalbehörden sowie bestimmten Unternehmen gibt. Die Stellen müssen diese Informationen online, barrierefrei und in einem zentralen Register veröffentlichen, wobei Ausnahmen für Sicherheits- und Geschäftsgeheimnisse gelten.2/3 Mehrheit XXVII 13.11.2019
Gesetz
Informatik
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Ein neues Grundrecht wird eingeführt: Jeder kann bei Bundes‑, Landes‑, Gemeinde‑ und bestimmten privaten Stellen Informationen anfordern, sofern keine gesetzlich definierten Geheimhaltungsgründe vorliegen.
- Die betroffenen Stellen müssen die geforderten Informationen unverzüglich im Volltext, elektronisch und maschinenlesbar in einem zentralen Informationsregister veröffentlichen.
Eingebracht von
Reden
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