Zusammenfassung
Der Antrag fügt dem Integrationsgesetz einen neuen § 19a hinzu, der die Geschäftsführung des Österreichischen Integrationsfonds einer parlamentarischen Kontrolle durch Nationalrat und Bundesrat unterwirft. Der Fonds muss den zuständigen Bundesorganen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Erfüllung von Art. 52 B‑Vg bereitstellen.2/3 Mehrheit XXVII 18.05.2022
Gesetz
Verfassung
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Ein neuer § 19a wird eingefügt, der die Geschäftsführung des Österreichischen Integrationsfonds einer parlamentarischen Kontrolle unterwirft.
- Die Kontrolle gilt nur für Aufgaben, die dem Fonds per Gesetz oder privatrechtlicher Vereinbarung vom Bund übertragen wurden.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.