Ausnahme von Covid‑19‑Testbegrenzung für Menschen mit Behinderungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Menschen mit Behinderungen von der seit dem 1. April 2022 geltenden Beschränkung auf fünf PCR‑Tests pro Monat befreit werden. Er betont, dass diese Gruppe laut WHO zu den Risikogruppen gehört und bisher in der Verordnung nicht berücksichtigt wurde.
einfache Mehrheit XXVII 18.05.2022
Entschließung
Gesundheit
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Seit dem 1. April 2022 dürfen Bürger*innen nur noch fünf PCR‑Tests pro Monat in Anspruch nehmen.
  • Ausnahmen gelten für Bewohner*innen, Besucher*innen und Personal von Alten‑ und Pflegeheimen sowie für externe Dienstleister, jedoch nicht für Menschen mit Behinderungen, die persönliche Assistenz benötigen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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