Definition von „Femizid“ und Erfassung in der Kriminalstatistik

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, eine Definition von „Femizid“ zu erarbeiten und Morde an Frauen wegen ihres Geschlechts samt geschlechtsspezifischer Tatmotive in der Kriminalstatistik gesondert zu erfassen.
einfache Mehrheit XXVII 18.05.2022
Entschließung
Frau
Statistik
Gleichbehandlung
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Derzeit werden geschlechtsspezifische Tatmotive, wie sie bei Femiziden vorliegen, nicht als strafverschärfend behandelt – im Gegensatz zu Motiven wie Rassismus (§33 Abs. 1 Z 5 StGB).
  • Im Jahr 2021 wurden in Österreich zwischen 26 und 31 Femizide verzeichnet, doch es fehlt eine systematische Erfassung dieser Fälle.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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