Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Tierschutzgesetz: Rinder erhalten mindestens 90 Bewegungstage pro Jahr, und für Schweine wird das Halten auf Vollspaltenböden verboten. Neue Liegebereiche mit weichem Material und Mindestflächen werden per Verordnung festgelegt; die Regelungen gelten ab 2023 bzw. 2026.einfache Mehrheit XXVII 26.06.2024
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Rindern muss künftig an mindestens 90 Tagen im Jahr ein geeigneter Auslauf oder Bewegungsfläche gewährt werden.
- Die bisherige Ausnahmeregelung für die Dauerhaltung von Rindern wird aufgehoben.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.