Streitkräfteentwicklungsgesetz – Mindestbudget von 1 % des BIP für das Bundesheer

Zusammenfassung

Das Streitkräfteentwicklungsgesetz legt fest, dass mindestens ein Prozent des BIP jährlich für die militärische Landesverteidigung bereitgestellt werden muss und fordert jährliche Berichte der Bundesregierung zum Stand des Bundesheeres.
2/3 Mehrheit XXVII 10.10.2022
Gesetz
Verfassung
Verteidigung

Schwerpunkte

  • Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen für die langfristige Finanzierung der Entwicklung des österreichischen Bundesheeres.
  • In jedem Bundeshaushaltsgesetz muss mindestens ein Prozent des BIP für militärische Landesverteidigung bereitgestellt werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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