Zusammenfassung
Der Initiativantrag will die CO2‑Bepreisung abschaffen, indem er dem Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 eine neue § 35 hinzufügt, die das Gesetz zum 30. Juni 2022 außer Kraft setzt.einfache Mehrheit XXVII 19.10.2022
Gesetz
Preis
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
- Der Antrag fügt dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 eine neue § 35 hinzu, die das Gesetz zum 30. Juni 2022 außer Kraft setzt.
- Ziel ist die Abschaffung der CO2‑Bepreisung, die ab dem 1. Juli 2022 gelten sollte, um steigende Kosten für Heizen und Mobilität zu verhindern.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.