Faire Schwerarbeiterpension für die Justizwache

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine faire Schwerarbeiterpension für Justizwache‑Beschäftigte, die ab 60 Jahren, nach 42 Dienstjahren und mindestens zehn Jahren Schwerarbeitszeiten Anspruch auf höhere Leistungen erhalten sollen.
einfache Mehrheit XXVII 22.06.2022
Entschließung
Strafrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Einführung einer fairen Schwerarbeiterregelung speziell für die Justizwache.
  • Voraussetzungen: mindestens 60 Jahre, 42 Jahre ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit und mindestens zehn Jahre Schwerarbeitszeiten in den letzten 20 Jahren.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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