Redaktionelle Anpassung des COVID‑19‑Zweckzuschussgesetzes

Zusammenfassung

Der Antrag ändert nur die Formulierung in zwei Absätzen des COVID‑19‑Zweckzuschussgesetzes von „Bestimmung“ zu „Bestimmungen“ und fügt einen Hinweis zum Inkrafttreten ein.
einfache Mehrheit XXVII 19.05.2022
Gesetz
Gesundheit

Schwerpunkte

  • In § 1c Abs. 2 wird das Wort „Bestimmung“ durch das korrekte Pluralwort „Bestimmungen“ ersetzt.
  • In § 1d Abs. 2 wird das Wort „Bestimmung“ ebenfalls durch „Bestimmungen“ ersetzt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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