Der Gesetzesvorschlag ergänzt das Mutterschutzgesetz um eine Sonderfreistellung für schwangere Arbeitnehmerinnen bei hoher COVID‑19‑Gefahr. Arbeitgeber müssen zuerst prüfen, ob sie die Arbeit anpassen oder Home‑Office ermöglichen können; ist das nicht möglich, erhalten die Beschäftigten ihr volles Gehalt weiter, während die Kosten über den Krankenversicherungsträger erstattet werden.
einfache MehrheitXXVII14.06.2022
Gesetz
Frau
Arbeitsrecht
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
Der Minister für Arbeit kann gemeinsam mit dem Sozial‑ und Gesundheitsminister per Verordnung festlegen, ab welcher Schwangerschaftswoche und unter welchen Bedingungen Schwangere von der Arbeit freigestellt werden dürfen, wenn die COVID‑19‑Lage es erfordert.
Die Bewertung der epidemiologischen Situation erfolgt anhand festgelegter Kriterien (z. B. Infektionsrate, Impfquote, Auftreten von Varianten) und kann zusätzlich den immunologischen Schutz der Schwangeren berücksichtigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.