Verlängerung der Haftungsdauer für Corona‑Überbrückungskredite im Gastgewerbe

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die Laufzeit der staatlichen Haftungsübernahme für Corona‑Überbrückungskredite in der Gastronomie‑ und Tourismusbranche von fünf auf acht Jahre zu verlängern, weil die ursprüngliche Frist zu optimistisch war.
einfache Mehrheit XXVII 22.06.2022
Entschließung
Tourismus
Wirtschaft
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert die Verlängerung der Haftungsübernahme für Corona‑Überbrückungskredite von fünf auf acht Jahre.
  • Die ursprüngliche Laufzeit wurde zu Beginn der Pandemie festgelegt, bevor die langfristigen wirtschaftlichen Belastungen und die aktuelle Inflation absehbar waren.

Eingebracht von

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