Verjährungsverzicht für Gewaltopfer in Heimen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche von Opfern psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt in Jugendheimen und Pflegefamilien auf 60 Jahre verlängert. Als Vorbild dient eine bereits bestehende Regelung aus Tirol (seit 27.11.2020). Ziel ist es, Betroffenen auch nach vielen Jahren noch die Möglichkeit zu geben, ihre Ansprüche geltend zu machen.
einfache Mehrheit XXVII 01.12.2022
Entschließung
Opferhilfe
Strafrecht
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Opfer von Gewalt in Jugendheimen und Pflegefamilien können oft ihre Schadenersatzansprüche nicht mehr geltend machen, weil die gesetzliche Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist.
  • In Tirol existiert seit dem 27.11.2020 eine Sonderregelung, die den Verzicht auf die Einrede der Verjährung für solche Opfer ermöglicht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.